Darf Bürgervorsteher Benjamin Stukenberg für seine Partei Die Grünen auch Werbung machen? Jawohl, das darf er. Aber nur als Privatperson und nicht als ehrenamtlicher Repräsentant der Ahrensburger Kommunalpolitik sprich: Bürgervorsteher! Da gibt es eine strenge Trennungs- und Neutralitätspflicht. Denn der Bürgervorsteher leitet die Stadtverordnetenversammlung und vertritt die Körperschaft neutral. In dieser amtlichen Funktion darf er keine Schleichwerbung für seine eigene Partei betreiben, was bedeutet: Wahlkampfaktivitäten dürfen auf gar keinen Fall über offizielle Kanäle wie zum Beispiel dem Anzeigenblatt MARKT stattfinden.
An diesem Wochenende betreibt Benjamin Stukenberg in seinem Amt als Bürgervorsteher von Ahrensburg im Anzeigenblatt MARKT offenkundige Wahlwerbung für seine Partei die Grünen – siehe die nebenstehende Abbildung! Und das ist wie erwähnt im höchsten Maße unzulässig. Und der MARKT sollte sich in der nächsten Ausgabe bei seinen Lesern für diesen Fauxpas entschuldigen.
Ich denke, dass Benjamin Stukenberg seinen Fehltritt zum Anlass nehmen sollte, endlich von seinem Amt zurückzutreten. Zumal er auch schon in der Überschrift seiner Kolumne eine grüne Scheinheiligkeit offenbart, denn in Wahrheit mögen es die Grünen garnicht, wenn Bürger – wie zum Beispiel Harald Dzubilla – sich in die Ahrensburger Politik einmischen, um die Demokratie in unserer Stadt nicht vollends untergehen zu lassen, was ja gerade die Grünhörner immer wieder versuchen. Weiterlesen











